Rechtliches
Nutzungsordnung
Teil B des Vertrags — Regeln für die Nutzung der Räume.
Stand: 01. September 2026
Nutzungsordnung (Teil B)
Die Nutzungsordnung ist Bestandteil des Vertrags. Sie regelt das Verhalten in den Räumlichkeiten des Co-Working-Space.
Sie ist Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dort im Zusammenhang mit dem übrigen Vertragstext zu finden.
B.1 Rücksichtnahme
Alle Nutzer arbeiten in gemeinsam genutzten Räumen. Jeder Nutzer hat auf die Arbeitsmöglichkeiten der anderen Rücksicht zu nehmen. Telefonate und Videokonferenzen sind in den dafür vorgesehenen Bereichen zu führen. Besprechungen mit mehreren Personen finden in den Besprechungsräumen statt.
B.2 Arbeitsplätze
Flex-Arbeitsplätze sind bei Verlassen des Space vollständig zu räumen. Persönliche Gegenstände dürfen nicht über Nacht am Arbeitsplatz verbleiben. Fix-Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten.
B.3 Gemeinschaftsflächen
Küche, Besprechungsräume und Sanitärbereiche sind sauber zu hinterlassen. Benutztes Geschirr ist unverzüglich zu spülen oder einzuräumen. Abfälle sind zu trennen.
B.4 Speisen und Getränke
Getränke sind an den Arbeitsplätzen gestattet. Mahlzeiten sind in den dafür vorgesehenen Bereichen einzunehmen. Speisen mit starker Geruchsentwicklung sind am Arbeitsplatz nicht gestattet.
B.5 Zutritt Dritter
Zugangsberechtigungen sind personengebunden. Der Nutzer darf keinem Dritten Zutritt verschaffen. Besucher sind anzumelden und zu begleiten.
B.6 Verbotene Nutzungen
Untersagt sind insbesondere
- das Übernachten in den Räumlichkeiten,
- das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer,
- der Betrieb eigener Netzwerkinfrastruktur ohne Zustimmung des Betreibers,
- Belästigungen, Diskriminierungen und Bedrohungen anderer Nutzer,
- die Nutzung des Internetanschlusses zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zur Verbreitung von Schadsoftware oder zur Verletzung von Urheberrechten,
- das Abwerben von Nutzern oder Beschäftigten des Betreibers für Zwecke, die dem Betrieb des Space zuwiderlaufen,
- das Anbringen eigener Aufzeichnungsgeräte in Gemeinschaftsbereichen.
B.7 Mitbringen von Tieren
Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber gestattet.
B.8 Sicherheit
Der Nutzer hat die Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Beim Verlassen der Räumlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten ist sicherzustellen, dass Türen und Fenster geschlossen sind.
B.9 Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Er kann Nutzer, die trotz Abmahnung gegen diese Nutzungsordnung verstoßen, für den jeweiligen Tag der Räumlichkeiten verweisen. § 13 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.